Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1450 Februar 26

Graf ruprecht von Virneburg urkundet über die Ergebnisse in der Streitschlichtung zwischen Katzenelnbogen und Brabant

Regest-Nr. 16599

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4147 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 55, Nr. 4⟩.
Stückbeschreibung: Pergamet, stockfleckig, Schrift blaß.
Siegel: Das Siegel fehlt.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1296 Nr. 4626.
Regest
Graf Ruprecht von Virneburg, Herr zu Saffenberg, bekundet, daß von den Beauftragten des Herzogs von Brabant und Limburg und des Grafen von Katzenelnbogen zahlreiche Tagungen in Mastricht (Trycht) und Aachen gehalten worden sind. Verhandelt wurde dabei über strittige Erblehen und Schulden, welche der Graf vom Herzog in Brabant, Holland und Luxemburg fordert. In diesen Streitigkeiten haben die Helfer des Grafen viele Untertanen des Herzogs angegriffen und deren Güter beschlagnahmt. Ruprecht, von beiden Parteien zum Mittelsmann bestimmt, schlägt folgenden Vergleich vor (so han wir geraympt und vervangen die punten): Der Graf erhält vom Herzog die Hälfte von Stadecken als Brabantisches Erblehen, wofür er Mann des Herzogs nach brabantischem Lehensrecht wird. Der Graf erhält vom Herzog als weiteres brabantisches Lehen jährlich zu Martini 250 fl. aus dem Land Brabant, ablösbar mit 2500 fl. Erfolgt die Ablösung vor dem kommenden 11. November, braucht der Herzog die sonst zu diesem Termin fälligen 250 fl. nicht mehr zu bezahlen. Wenn das geschehen ist, soll der Graf das ganze Schloß Stadecken vom Herzog als Lehen besitzen und den entsprechenden Revers darüber ausstellen. Außer diesem Lehen soll der Herzog dem Grafen für seine Rückstände am Tag seiner Mannschaftsleistung 1250 fl. bezahlen, worauf der Graf dem Herzog alle Urkunden, mit denen er seine Ansprüche begründet hat, übergeben und auf alle weiteren Forderungen verzichten muß.
Was die Forderungen des Grafen an das Land Luxemburg und die Grafschaft Chiny betrifft, welche der Herzog jetzt innehat, so ist Graf Ruprecht der Meinung, daß der Graf auf Grund seiner Urkunden keine Ansprüche erheben soll, solange Elisabeth von Görlitz, Herzogin von Bayern und Frau von Luxemburg, lebt. Wenn zwei Jahre nach ihrem Tod vergangen sind, kann der Graf seine Forderungen wieder geltend machen, unbeschadet seiner Mannschaft an Stadecken und unter der Bedingung, daß er keine Forderungen an Burgund, Lothringen, Brabant, Limburg, Flandern, Artois, Hennegau, Holland, Seeland, Namur, Friesland, Salins und Mecheln stellt.
Der Friede zwischen dem Grafen und dem Herzog, der am kommenden Sonntag mit Sonnenuntergang zu Ende geht, soll bis Pfingsten verlängert sein. Alle Schäden und Verluste, die der Graf dem Herzog und seinen Untertanen zugefügt hat, sollen von diesem verziehen werden.
Auf Grund dieser Bedingungen soll der Herzog dem Grafen bis zum kommenden Pfingstfest einen gütlichen Tag nach Brüssel bestimmen und ihm den Termin drei Wochen vorher mitteilen. Auf diesem Tag soll der Graf sein Lehen und sein Geld empfangen und dem Herzog seine Urkunden übergeben. Wenn das geschehen ist, sollen die Gefangenen freigegeben werden und alle unbezahlten Geldforderungen wegen der Gefangenschaft erledigt sein.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Geschreven und verraempt in des sechsundzwenzigsten tages februaris 1450 nach Lütticher Stil.

Nachweise

Aussteller

Virneburg, Grafen, Ruprecht IV.

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Burgund, Herzöge, Philipp der Gute

Siegler

Virneburg, Grafen, Ruprecht IV.

Weitere Personen

Bayern-Straubing, Herzöge, Elisabeth, Frau Johanns III., verw. Herzogin von Burgund, geb. Herzogin von Görlitz

Weitere Orte

Maastricht (Prov. Limburg/Niederlande) · Aachen (Städteregion Aachen/Nordrhein-Westfalen) · Stadecken (Gem. Nieder-Olm/Lkr. Mainz-Bingen/Rheinland-Pfalz) · Luxemburg · Chiny (Prov. Luxemburg/Belgien) · Burgund (Frankreich) · Lothringen (Frankreich) · Brabant (Belgien) · Limbourg (Prov. Lüttich/Belgien) · Flandern (Belgien) · Artois (Frankreich) · Hennegau (Belgien) · Zeeland (Niederlande) · Holland (Niederlande) · Namur (Belgien) · Friesland · Salins (Frankreich) · Mechelen (Prov. Antwerpen/Belgien)

Sachbegriffe

Streitigkeiten, Vermitteln in · Lehen, erbliche · Gefangene, Freilassen von · Urkunden, als Beweis

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16599 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16599> (Stand: 05.05.2024)