Regesten der Landgrafen von Hessen
1501 Mai 19
Recht zur Vergabe der Pfarrkirche in Biebesheim
Regest-Nr. 6440
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 16, Nr. 61, Bl. 157. Bl. 158 ist unbeschrieben. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 783 Nr. 2054. - Regest
- Philipp von Wolfskehl bekundet, daß er die Pastorei und Pfarrkirche zu Biebesheim mit Landgraf Wilhelm II. abwechselnd zu verleihen hat und er sie zuletzt verliehen hat. Wenn sie durch Todesfall wieder erledigt wird, steht das Recht der Verleihung dem Landgrafen zu. Dieser hat eingewilligt, daß Herr Bechtolf von Flersheim, der die Kirche bisher innehatte, auf sie gegenüber Philipp von Flersheim verzichtet, was dem Landgrafen jedoch an der nächsten Besetzung der Pfarrei nicht hinderlich sein soll. Wenn der Landgraf diese vorgenommen hat, steht dieses Recht wieder dem Aussteller und seinen Erben zu.
Siegel des Ausstellers.
D. uff mitwochen noch dem sontage Vocem jocunditatis a. d. 1501. - Nachweise
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Weitere Personen
Wolfskehl, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Flersheim, Bechtolf von · Flersheim, Philipp von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Pastoreien · Pfarrkirchen · Kirchen, Vergabe von · Lehen, Verzicht auf · Pfarreien · Erben
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6440 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6440> (Stand: 01.05.2024)