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Beginnender Beamtenabbau im Volksstaat Hessen, 12. Dezember 1923

Ein Sonderausschuss des Hessischen Landtags stimmt der Adaption des am 27. Oktober 1923 erlassenen Reichsgesetzes zum Beamtenabbau in Hessen zu. Das entsprechende hessische Gesetz („Gesetz zur Herabminderung des öffentlichen Personalaufwands“ bzw. „Hessisches Personal-Abbau-Gesetz“) wird am 19. Dezember verabschiedet und im Regierungsblatt Nr. 49 vom 28. Dezember 1923 veröffentlicht. Der durch die preußische Personalabbauverordnung vorgesehene Beamtenabbau von 25 % der bestehenden Stellen soll durch die Entlassung von Beamtinnen im Falle ihrer Eheschließung oder der Geburt eines unehelichen Kindes und die Pensionierung aller Beamten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erreicht werden. Eine Verringerung des beamteten Personalbestandes ist gemäß der Verordnung besonders auch „durch freiwilliges Ausscheiden noch nicht pensionsreifer Beamter oder durch zwangsweise Versetzung in den einstweiligen Ruhestand“ voranzutreiben. Für die durch den Abbau freigewordenen Planstellen besteht ein Wiederbesetzungsverbot. Darüber hinaus sieht Personalabbauverordnung eine Kürzung der Pensionsansprüche vor, falls der Pensionsempfänger neben seinen Versorgungsbezügen noch ein weiteres steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 235 Mark monatlich bezieht.1

Die betroffenen Institutionen und Behörden reagieren auf die Maßnahme mit Unverständnis. So wird der durch die Verordnung festgelegte Personalabbau zum Beispiel von der Hessischen Schulzeitung als „ungeheuerlich“ bezeichnet: in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung sehe man aufgrund der zu hohen Zahl von Beamten durchaus Handlungsbedarf, ein Abbau im Bereich der Schulen erscheine aber wenig sinnvoll, da eine Reduzierung der vorhandenen Lehrerstellen zugleich einen Abbau an Erziehung bedeute.2
(OV/KU)


  1. Diese Kürzung wird bereits 1925 wieder aufgehoben.
  2. Thomas Baum, Die SPD in der Kasseler Kommunalpolitik zur Zeit der Weimarer Republik, Göttingen, Univ., Diss., 1996 [ersch. 1998], S. 71.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Beginnender Beamtenabbau im Volksstaat Hessen, 12. Dezember 1923“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1941> (Stand: 12.12.2021)
Ereignisse im November 1923 | Dezember 1923 | Januar 1924
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