Regesten der Landgrafen von Hessen
1300
Landgraf Heinrich I. verleiht der Stadt Kassel ihr Stadtrecht in Erbfällen
Regest-Nr. 420
- Überlieferung
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Drucke: Kuchenbecker, Analecta 4, S. 291 Regesten: Duysing, Versuch 1, S. 284 Nr. 969
Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 143/144 Nr. 398Literatur: Kopp, Verfassung 1, S. 75
Roth, Kurhessisches Privatrecht 1, S. 38
Gengler, Stadtrechte des Mittelalters Neue Ausg., S. 62
Gengler, Codex juris 1, S. 478 - Regest
- In diesem Jahre soll Landgraf Heinrich der Stadt Kassel ihr "Alt Gewohnheit und Stadt-Recht in Erbfällen" verliehen haben.
Dieses Erbrecht ist aber in der überlieferten Gestalt nicht von Landgraf Heinrich verliehen, sondern entstammt nach Form und Inhalt einer viel späteren Zeit; es ist wahrscheinlich auf Grund einer älteren Aufzeichnung erst im 16. Jahrhundert aufgesetzt worden. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 420 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/420> (Stand: 11.05.2024)