Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 April 21
Johann Stein erhält die Teichstätte oberhalb von Roßberg
Regest-Nr. 6516
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 78, Bl. 49v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 839 Nr. 2175. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. verleiht zur Mehrung des Gottesdienstes und zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil seinem Rat Johann Stein, Altarist des Katharinenaltars auf dem Marburger Schloß, wegen der schon +Landgraf Heinrich [III.] geleisteten unverdrossenen Dienste die Teichstätte oberhalb Roßberg an der Seewiese gelegen und zwar in der Größe des dort noch erkennbaren ehemaligen Teiches, die jetzt mit Gehölz und Sträuchern bewachsen ist. Er und seine Nachfolger am Altar sollen diese Stätte frei und ohne jedwede Belastung innehaben und nutzen. Es ist verabredet, daß diese Stätte noch zu Lebzeiten Herrn Johanns wieder zum Teich gemacht wird und daß die Landgrafen berechtigt sind, diesen Teich gegen eine jährliche Gülte von 6 fl. in Gold an den jeweiligen Altarinhaber nach Herrn Johann Steins Tod zu übernehmen.
Siegel des Ausstellers.
Uf dornstag nach dem sontage Misericordia domini a. d. 1491. - Nachweise
-
Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Stein, Johannes · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
-
Weitere Orte
Marburg, Schloß · Marburg, St. Katharinenaltar · Roßberg, Teich an der Seewiese
-
Sachbegriffe
Gottesdienste · Altaristen · Räte · Seelstiftungen · Teiche · Flurnamen · Altäre, Katharina · Schlösser · Burgen · Teiche, zugewachsene · Teichbaue · Gülten, jährliche · Währungen, Goldgulden · Gold
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6516 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6516> (Stand: 04.05.2024)