Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Neuregelung zum Volkstrauertag, 3. September 1954
Im Kulturpolitischen Ausschuss des Landtages wird beschlossen, den Volkstrauertag unter die Regelung zu Sonn- und Feiertagen fallen zu lassen. Unklar bleibt allerdings, inwieweit Sportveranstaltungen am Nachmittag des Trauertages abgehalten werden dürfen. Hier ist keine Übereinkunft erzielt worden, die Mehrheit der Ausschussmitglieder fordert allerdings ein ganztägiges Gedenken.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.9.1954, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Neuregelung zum Volkstrauertag, 3. September 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5148> (Stand: 3.9.2020)