Regesten der Grafen von Ziegenhain
Graf Johann II. verkauft Dorf und Gericht Falkenhain an die Stadt Neukirchen
Regest-Nr. 1310
- Überlieferung
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Abschriften: 1. Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. 2. Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1443 März 30a. / Abschriften Papier, deutsch; Beide Abschriften undatiert: 1: wohl 18. Jahrhundert; 2: eher 16. oder 17. Jahrhundert. Vermerke bei 1: Abschrifft des rechten originals. Rückvermerk: Verschribung Grave Johanns zu Zigenhain dern von Newenkirchen gegeben uber Falckenhain. - Regest
- Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegenhayn) und Nidda (Nidda) bekundet, dass er der Stadt Neukirchen (Newkirchen) Dorf und Gericht Falkenhain (Falckenhein), mit allen Zugehörungen, Rechten und Nutzen, für 152 Gulden, verkauft hat. Sollte Graf Johann doch noch ein leiblicher Erbe geboren werden (das uns Gott die gnade gebe, das mir leibs Lehns Erben gewonnen), so steht diesem das Wiederkaufsrecht zu. Verstirbt Johann ohne leiblichen Erben, so sollen Dorf und Gericht Falkenhain gänzlich in den Besitz der Stadt Neukirchen übergehen. Siegler: der Aussteller. uff dem fornabint, nechst vor dem sontag letare, sub Anno domini Milesimo Quatringentesimo Quadragesimo Tertio.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Dörfer, Verkauf von · Gerichte, Verkauf von · Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Wiederkäufe, Bedingungen von · Verpfändungen · Grafen, Verkäufe der · Erben
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1310 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1310> (Stand: 27.04.2024)