Regesten der Landgrafen von Hessen
1482 September 13
Abrechnung des Zolls in Gernsheim
Regest-Nr. 4095
- Überlieferung
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Ausfertigung: Kerbzettel: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 50/28 (Provenienz: Gernsheim, Zollschreiber). Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 343/345 Nr. 1571. - Regest
- Off fritag nehst nach unser lieben frauwen dag ir gepurt a. etc. 82 ist der Zoll zu Gernsheim in Beisein des Kammerschreibers Johann Fleck, des Zollschreibers, des Besehers und der Zollknechte aufgeschlossen worden. Der Rheinzoll ertrug außer Knechtelohn und Wartspfenniggeld 434 1/2 fl., von denen 372 in Gold und 62 1/2 fl. in Albus waren, 24 Weißpfennige für den Gulden gerechnet. Der Karrenzoll hat 29 fl. in Albus ergeben. Dieses Geld hat der Kammerschreiber dem Landgrafen überbracht. Von den beiden darüber angefertigten Kerbzetteln hat einen der Landgraf, den anderen haben die Zolldiener erhalten. Die beiden nassauischen Tournosen haben 15 fl. getragen.
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Zölle · Kammerschreiber · Zollschreiber · Beseher · Zollknechte · Rheinzölle · Knechtlöhne · Wartpfenniggelder · Gold · Gulden · Währungen, Gulden · Weißpfennige · Währungen, Weißpfennige · Karrenzölle · Gelder · Geldtransporte · Geld, Überweisen von · Tournosen, Nassauische · Kerbzettel
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4095 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4095> (Stand: 03.05.2024)