Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Mai 19

Bericht des Mainzer Erzbischofes vor den Reichsständen

Regest-Nr. 10242

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Deutsche Reichstagsakten Mittlere Reihe 5, S. 24 ff..
Regesten: Regesta Imperii 14, S. 190 f. Nr. 1741.
Regest
Worms. - Der Mainzer (Erzbischof Bertold) berichtet den im Rathaus versammelten Reichsständen am Dinstag darnach (=nach dem Sonntag Cantate), daß Kaiser Maximilian die gestern beschlossene Antwort gnädig angenommen hat, die 50 bzw. 100 Darlehensgeber namentlich nennen will und auch mit der Beratung der genannten Reichsreformpunkte einverstanden ist, wofür ein Entwurf erarbeitet und Kaiser Maximilian vorgelegt sowie ein reichsständischer Ausschuß zur Verhandlung mit Kaiser Maximilian gebildet werden soll; die Stände mögen sich dazu beraten. - Die Städtevertreter beschließen daraufhin, für den reichsständischen Ausschuß einen Kölner und einen Augsburger zu nennen, falls zwei ihrer Vertreter dazu zugelassen werden, und zu den genannten noch je einen Straßburger und Nürnberger, wenn vier Städtevertreter zugelassen werden; sollte kein Städtevertreter beigezogen werden, wollen sie auf eine Mitgliedschaft im reichsständischen Ausschuß bestehen. Zu Mittag wurde einigen Verordneten der Städte von Erzbischof Berthold mitgeteilt, daß Kurfürsten, Fürsten und Stände beschlossen haben, 6 Einnehmer für die Eilende Hilfe - zwei von den Kurfürsten, eine von den weltlichen Fürsten, einer von den Grafen und Herrn, einer von den Prälaten und einer von den Städten nominiert - vorzuschlagen; über den reichsständischen Ausschuß aber, der die Punkte Friede, Recht, Ordnung und Kammergericht im Reich beraten soll, habe man sich noch nicht geeinigt, sondern wolle morgen darüber beraten. Die von früheren Beratungen stammenden Entwürfe zu den angeführten Punkten aber will der Erzbischof den Städten zur Durchsicht und Beratung übergeben.
Hier folgt in den meisten Überlieferungen der sogenannten reichsständischen Registratur der von den Kurfürsten und Fürsten erarbeitete Entwurf der Reichsregimentsordnung, im Anschluß daran eine Punktation der den Städten in Zusammenhang damit wichtigen Fragen: auch das Reichsregiment sollte bezüglich des Konkordats und anderer beswerung durch Rom handeln; Stellung der Juden im Reich; Reichsmünzordnung; Reichsfiskale; Qualifikation der Räte des Reichsregiments außer den kurfürstlichen; Ausschluß aus dem Reich und Konfiskation von Hab und Gut jener, die Steuern nicht leisten oder die Reichsordnung nicht einhalten; Zahlung einer bestimmten Summe jährlich durch die Stadt Frankfurt, die als Sitz von Reichsregiment und Reichskammergericht einen Nutzen haben. Daran anschließend der kurfürstliche und fürstliche Entwurf zum Gemeinen Pfennig.
Vgl. dazu [...] die Zusätze des Landgrafen Wilhelm d.M. von Hessen (ED: A 7, I/2, 350, Nr. 330) [...]
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Berthold von Henneberg · Maximilian I., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Mainz, Erzbischöfe · Worms · Worms, Rathaus · Köln · Augsburg · Straßburg · Nürnberg · Rom · Frankfurt

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Rathäuser · Reichsstände · Reichstage · Könige · Darlehen · Reichsrefomen · Ausschüsse, reichsständische · Städte, Vertreter auf Reichstagen · Reichssteuern · Steuern, nicht bezahlte · Strafen, für nichtbezahlte Steuern · Kammergerichte · Juden, Stellung im Reiche · Reichsregimentsordnungen · Reichsmünzordnungen · Reichskammergerichte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regesta Imperii 14

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10242 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10242> (Stand: 01.05.2024)