Regesten der Grafen von Ziegenhain
Einigung zwischen Wigand Waldvogel und Graf Gottfried VII. über ein Burglehen zu Ziegenhain
Regest-Nr. 969
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. Rückvermerke: (15. Jh.): Waltfogil borglehen. 1364. - Regest
- Wigand Waldvogel (Waltfogel) genannt von Ihringshausen (Yrengishusen) bekundet, dass er sich mit Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) wegen aller erlittenen Schäden gütlich und gänzlich geeinigt hat und ihm Graf Gottfried 30 Pfund Treysaer (Treyscher) Währung, von drei Wiesen eines Burglehens herrührend, schuldig ist. Wird die Schuld durch den Grafen oder seine Erben beglichen, werden Wigand und seine Frau Elisabeth den Grafen seiner Schuld lossagen, die Wiesen kaufen und sie dann dem Grafen oder seinen Erben auftragen um sie wieder als Burglehen zu empfangen (yme odir sinen erbin daz dan vffgebin vnd dan wider von yme odir sinen erbin enphahen czu burglehen). Somit wird Wigand wieder Erbburgmann auf dem Schloss zu Ziegenhain sein (Erbe burgmanne sin czu irme sloße Cyginhain). Siegler: der Aussteller. Nach Cristus geburt Dryczenhundert in dem vier vnd sechczigesten Jahre dez neysten mantages nach sente Andres tage dez heilgen apostels.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Streitigkeiten · Streitschlichtungen · Einigungen · Entschädigungen · Schäden, erlittene · Burglehen · Lehen, Auftragung von · Lehnswesen · Burgmannen · Lehnsherren, Grafen als · Erbburgmannen · Erbburglehen · Belehnungen · Vasallen · Wiesen
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 969 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/969> (Stand: 05.05.2024)