Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg
Inhalt
- 1.8.1914: Panikkäufe in Marburg und Umgebung
- ...
- 1.8.1914: Überlastung der Telegraphenleitungen
- 1.8.1914: Kommandierender General an die Bevölkerung
- 1.8.1914: Bekanntmachung der Sparkasse Marburg
- 1.8.1914: Bekanntmachung betr. Luftfahrzeuge
- 1.8.1914: Appell der Stadt gegen Panikkäufe
- 1.8.1914: Sicherheit der Spareinlagen gewährleistet
- 3.8.1914: Kriegsmaßnahmen der Universität Marburg
- ...
- 4.8.1914: Auskunftsstelle für Marburg und Umgegend
Abbildungen
↑ Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914
Abschnitt 9: 1.8.1914: Bekanntmachung der Sparkasse Marburg
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Bekanntmachung.
Durch die eingetretene Kriegsbereitschaft tritt für die Sparkasse der § 22 der Statuts in Kraft, wonach Beiträge in Höhe bis zu 50 Mk. sofort, bis 500 Mk. nach einer Kündigung von zwei Monaten und höhere Beträge nach sechs monatlicher Kündigung ausbezahlt werden. Vorläufig zahlt die Kasse noch bis 100 Mk. an jeden Einleger ohne Kündigung aus. Die Sparkasse bleibt auch während des Krieges geöffnet und finden tägliche Auszahlungen statt.
Deshalb wird das Publikum gebeten, auch der Kasse gegenüber das nötige Vertrauen in dieser ernsten Zeit zu bewahren und nur die notwendigsten Gelder abzuheben.
Marburg, den 1. August 1914.
Die Direktion der Sparkasse und Leihbank der Stadt Marburg.
[Oberhessische Zeitung vom 1. August 1914]
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Orte: | Marburg |
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Sachbegriffe: | Zeitungen · Oberhessische Zeitung · Sparkassen · Bekanntmachungen |
Empfohlene Zitierweise: | „Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914, Abschnitt 11: 1.8.1914: Bekanntmachung der Sparkasse Marburg“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/160-9> (aufgerufen am 03.05.2024) |