Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914

Abschnitt 12: 1.8.1914: Sicherheit der Spareinlagen gewährleistet


Marburg und Umgegend.

Marburg, 1. August.

Sicherheit der Spareinlagen — auch im Kriegsfalle. Angesichts der an einzelnen Orten auftretenden Besorgnisse der Bevölkerung wegen ihrer Spareinlagen in den öffentlichen Sparkassen hat der Minister des Innern unter dem 30. d. Mts. allgemein darauf hingewiesen, daß kein Anlaß zu irgend einer Beunruhigung besteht. Für jede öffentliche

Sparkasse haftet ihre Stadt oder ihr Kreis oder der sonstige Kommunalverband, der sie errichtet hat, mit seinem ganzen Vermögen und seiner gesamten Steuerkraft. Die Gelder der öffentlichen Sparkassen sind ferner auch im Falle eines Krieges als Privateigentum absolut sicher und jedem Zugriff des eigenen Staates sowohl wie des Feindes entzogen. Die öffentlichen Sparkassen bieten daher den Einlegern die denkbar größte Sicherheit, und es kann den Sparern nur empfohlen werden, auch im Falle eines Krieges alles verfügbare Geld dort niederzulegen, nicht aber ihre Ersparnisse abzuheben.

[Oberhessische Zeitung vom 1. August 1914]


Empfohlene Zitierweise: „Die ersten Kriegswochen in der Oberhessischen Zeitung (Marburg), August 1914, Abschnitt 12: 1.8.1914: Sicherheit der Spareinlagen gewährleistet“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/de/purl/resolve/subject/qhg/id/160-12> (aufgerufen am 29.04.2024)