Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Hessische Landesbank-Girozentrale gegründet, 8. Mai 1953
Die Hessische Landesbank-Girozentrale wird als einziges öffentlich-rechtliches Kreditinstitut und als Staatsbank Hessens per Gesetz gegründet. Sie entsteht aus dem Zusammenschluss der 1940 gegründeten Hessischen Landesbank Darmstadt Girozentrale, der 1840 gegründeten Nassauischen Landesbank Wiesbaden und der 1832 gegründeten Landeskreditkasse zu Kassel. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und nimmt am 1. Juni 1953 ihre Arbeit auf. Dem Verband gehören alle in Hessen ansässigen öffentlichen Sparkassen und ihre kommunalen Gewährsträger an. Die Staatsaufsicht über den Verband führt zunächst der hessische Finanzminister, später der Ministerpräsident.
(MB)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 427
- Weiterführende Informationen
- Gesetz über die Neuordnung des öffentlichen Bank- und Sparkassenwesens vom 8. Mai 1953, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1953, Nr. 15 vom 11. Mai 1953, S. 99-101
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessische Landesbank-Girozentrale gegründet, 8. Mai 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1017> (Stand: 26.11.2022)