Regesten der Grafen von Ziegenhain
Aufnahme des Ritters Heinrich Fleisch als Burgmann in Nidda durch Graf Gottfried VII.
Regest-Nr. 1420
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 5 Aktivlehen, Fleisch, 93/1. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Sieglrest anhängend. - Regest
- Ritter Heinrich Fleisch bekundet, dass er von Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain als Erbburgmann in Schloss Nidda aufgenommen wurde. Er wird dafür mit einem Burglehen aus der Bede zu Nidda belehnt, das jährlich 6 Pfund Heller zinst. Sollten Graf Gottfried oder seine Nachkommen die Rente von Heinrich lösen, so soll dieser dem Grafen aus seinem Eigengut ein gleichwertiges Gut auftragen und wiederum als Lehen empfangen. Siegler: der Aussteller. Datum anno Domini m ccc xl nono ipso die beatorum Philippi et Jacobi apostolorum.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Burgmannen · Lehen · Burglehen · Lehnsherren, Grafen als · Vasallen · Lehnsherrschaft · Lehnswesen
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1420 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1420> (Stand: 15.05.2024)