Regesten der Grafen von Ziegenhain
Einjähriger Friedensschluss zwischen Landgraf Hermann II. und Graf Gottfried VIII.
Regest-Nr. 1190
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Landgraf Hermann [II.] von Hessen bekundet, dass er mit Graf Gottfried [VIII.] von Ziegenhain (Cegenhain) einen einjährigen Frieden vereinbart hat. Vom kommenden 18. Tage an will sich der Landgraf innerhalb eines Jahres entscheiden, ob er ein Freund des Grafen Gottfried werden wolle oder nicht (Also wan dye vorgeschrebin Jar vorgangen ist gelustet uns dan sin frend tzu werden daz sollin unde wollin wir unsir neben vorgenannt vierzehin tage vor here mit unsirm Boden unde briebe gein Czeginhain kuntliche virsten unde wissen laßen). Sollte Graf Gottfried in dieser Zeit jedoch Verbündete des Landgrafen für sich gewinnen oder ihnen Land geben, wird der Landgraf den Grafen angereifen. Allerdings wird Landgraf Hermann nicht gestatten, dass einer seiner Verbündeten in diesem Jahr den Grafen Gottfried in irgendeiner Weise schädige. In diesem Falle sollen die betreffenden Personen des landgräflichen Schlosses verwiesen werden. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini m ccc octuagesimo octano quinta feria post epiphaniam domini. [Vgl. die Gegenurkunde ID 1395]
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Friedensschlüsse, zeitlich befristete · Friedensabkommen · Frieden, zeitlich befristete · Friedensverträge · Friedensschlüsse, Bedingungen für · Sternerbund · Sternerkrieg · Landgrafen, Friedensverträge mit · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1190 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1190> (Stand: 02.05.2024)