Regesten der Grafen von Ziegenhain
Zeitiges Bündnis zwischen Waldeck und Ziegenhain
Regest-Nr. 1237
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Peragament. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Graf Heinrich von Waldeck (Waldecke) bekundet, dass er sich mit Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Czegenhain) und Nidda (Nydde) verbündet hat. Sie haben vereinbart, dass innerhalb der kommenden vier Jahre keiner den anderen angereift und jede Partei im Kriegsfall zu militärischer Hilfe verpflichtet ist, einschließlich zur Öffnung von Burgen und Städten. Ausgenommen sind übrige Bündnispartner. Siegler: der Aussteller. actum et datum ipso festo circumcisionis domini sub anno domini millesmio Quadringentesimo quarto.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bündnisse, zeitige · Verbündete · Verträge · Hilfen, militärische · Bündnisse, Bedingungen von · Bündnisse, Ausnahmen von · Vertragsklauseln · Bündnispartner · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1237 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1237> (Stand: 16.05.2024)