Regesten der Landgrafen von Hessen
1373 März 27
Die Brüder von Wildungen erhalten Ersatz für ihre Schäden
Regest-Nr. 1563
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Mit dem beschädigten Siegel. Rückvermerke: Quitacio Johannis et Olf(is) fratrum de Wildungen, 14. Jahrhundert. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 190, S. 165/167. - Regest
- Die Brüder Hans und Ulf (Olf) von Wildungen bekunden, daß sie über ihre Unkosten und Schäden, die sie im Dienste des Landgrafen erlitten haben, mit Landgraf Heinrich abgerechnet haben und von ihm bezahlt worden sind. Von der Verschreibung, die ihnen der Landgraf auf ihren künftigen Sold und ihre Schäden früher gegeben hat, sind nunmehr nur noch die 8 Mark für Albrecht Hofmeister und Bertold von Schwebda unbezahlt. Wenn das geschehen ist, soll diese frühere Verschreibung ungültig sein.
Siegel Albrecht Hofmeisters. -
Wortlaut der Datierung
1373 an deme suntage Letare.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Brüder · Verwandte · Unkosten · Schäden · Dienste · Rechnungslegungen · Verschreibungen · Sold
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1563 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1563> (Stand: 04.05.2024)