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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Ausübung des Herbergsrechts in der Fuldischen Mark durch die Grafen von Ziegenhain
Regest-Nr. 999
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Bingenheim, Nr. 35/4. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegelrest anhängend. Drucke: Baur, Hess. Urk. I, S. 580f., Nr. 852. - Regest
- Peter, Pfarrer zu Rohrbach (Rorbach), Gerhard, Pfarrer zu Kirchdorf (Kyrchdorf), Ritter Albrecht von Langd (Langde) und die Edelknechte Johann Swob und Craft von Olphe bekunden, dass der verstorbene Erbvogt Grafen Engelbrecht [I.] von Ziegenhain (Cyginhain) genannt von Nidda (Nydde) das Herbergsrecht in der Fuldischen Mark ausgeübt hat. Die Aussteller haben zusammen mit dem Grafen in Gerichten und Dörfern der Mark Herberge genommen und bezeugen weiterhin, dass sie alle Schulden beglichen haben. Siegler: die Aussteller. Noch Cristus geburte du man zalte druczehinhundirt iar unde dar noch in deme Nun unde vierczigistene iare an stene Johannis tage des heiligen Aposteln unde Evangelisten.
- Nachweise
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Aussteller
Peter, Pfarrer zu Rohrbach · Gerhard, Pfarrer zu Kirchdorf · Langd, Albrecht von, Ritter · Swob, Johann, Edelknecht · Olphe, Craft von, Edelknecht
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Siegler
Peter, Pfarrer zu Rohrbach · Gerhard, Pfarrer zu Kirchdorf · Langd, Albrecht von, Ritter · Swob, Johann, Edelknecht · Olphe, Craft von, Edelknecht
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 999 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/999> (Stand: 26.05.2026)


