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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Ausübung des Herbergsrechts in der Fuldischen Mark durch die Grafen von Ziegenhain
Regest-Nr. 998
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Bingenheim, Nr. 35/3. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegelrest anhängend. - Regest
- Johann Purruz, Zentgraf (Gaugrebe) zu Echzell (Echzil) bekundet, dass der verstorbene Graf Engelbert [II.] von Ziegenhain (Cyginhain), genannt von Nidda (genant von Nydde), in den Gerichten der Fuldischen Mark, die er vom Abt von Fulda zu Lehen hatte, das Herbergsrecht ausgeübt hat. Das Herbergsrecht stünde inzwischen Graf Johann [I.] von Ziegenhain und seinem Sohn Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain als Erben Engelberts II., die nach dessen Tod mit den Gerichten der Fuldischen Mark belehnt worden sind, zu. Johann Purruz bestätigt weiterhin für alle Leute der Dörfer und Gerichte seines Zuständigkeitsbereichs, bei denen Graf Engelbert und seine Freund Herberge genommen hatten, dass alle Schulden beglichen seien. Siegler: der Aussteller. Noch Cristus geburte du man zalte driczeinhundirt iar und dar noch in dem nun und vierzigisteme iare an sente Stehphanis tage der erstin mertilers.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII.
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Echzell, Gaugrafen · Echzell, Zentgrafen · Fuldische Mark · Vögte · Fulda, Vögt von
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Sachbegriffe
Herbergsrechte, Ausübung von · Gaugrafen · Zentgrafen · Vögte, Grafen als
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 998 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/998> (Stand: 24.05.2026)


