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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1350 April 15

Johann und Otto von Falkenberg verzichten auf ihre Ansprüche gegen Graf Johann I.

Regest-Nr. 852

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Siegel fehlt.
Rückvermerke: (neuzeitlich): Ziegenhain. - 1350.
Regest
Ritter Johann von Falkenberg und sein Bruder Otto verzichten auf alle Ansprüche, die sie durch ihren verstorbenen Vater, Amtmann des Grafen Johann [I.] von Ziegenhain (Cyeginhain), gegenüber dem Grafen bis auf den heutigen Tag erhoben hatten. Auch die Nachkommen Johanns und Ottos sollen kraft dieser Urkunde keine Ansprüche mehr stellen. Siegler: Johann von Falkenberg. Datum anno domini M CCC L feria quinta post Dominicam Misericordia domini.
Nachweise

Aussteller

Falkenberg, Johann von, Ritter · Falkenberg, Otto von

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Siegler

Falkenberg, Johann von

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Falkenberg, Otto von

Sachbegriffe

Verzichterklärungen · Ansprüche, Verzicht auf · Amtmänner der Grafen

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 852 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/852> (Stand: 06.05.2026)