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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Genehmigung Abt Berthos von Fulda zum Verkauf von Güter in Waldkappel an die Johanniterkommende Nidda
Regest-Nr. 715
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1270 Februar 10-Februar 14. / Pergament. Zeitgenössische Abschrift unter der Abschrift der Verkaufsurkunde Graf Gottfrieds V. - Regest
- Abt Bertho [II. von Leibolz] von Fulda genehmigt den Verkauf der Güter in Waldkappel (Waltcappele) durch Graf Gottfried [V.] von Ziegenhain (Comes Cygenhain) an die Johanniterkommende in Nidda (Nythehe). Die Johanniterbrüder sollen jährlich am Bonifatiustag 6 Pfund (talenta) aus den Gütern an die Pfarrkirche in Nidda, dessen Patronatsrecht der Abt von Fulda inne hat, bezahlen. Siegler: der Aussteller.
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Weitere Informationen
Antwort auf ID 663
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Nidda, Johanniterkommende · Fulda, Äbte · Waldkappel · Nidda, Pfarrkirche
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Sachbegriffe
Lehen, passiv · Lehnswesen · Verkäufe · Güter, Verkäufe von · Pfarrkirchen · Johanniter · Johanniterkommenden, Verkäufe an · Äbte
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 715 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/715> (Stand: 07.05.2026)


