Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Grafen von Ziegenhain
1423
Die Grafen von Ziegenhain verpfänden die Burg zu Burg-Gemünden
Regest-Nr. 578
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt (?). Stückbeschreibung: Pergament, durch Nässe verwittert mit starkem Textverlust gegen Ende der Urkunde. Regesten: Becker, Riedesel 2, UB, S. 102, Nr. 392. - Regest
- Hermann (II.) Riedesel und seine Frau Margarethe haben von den Gebrüder Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] zu Ziegenhain und Nidda deren Burg zu Burg-Gemünden (Gemunden an der Straße) für 1750 Rheinische Gulden als Pfand. Von dieser Summe haben ihnen die Grafen 400 Gulden wiedergegeben, um sie an der Burg zu verbauen. Wenn die Grafen die Burg von ihnen lösen sollten, ehe die 400 Gulden verbaut wären, sollen sie an der Pfandsumme abgehen.
- Nachweise
-
Aussteller
-
Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Verpfändungen · Pfandschaften · Burgen, Verpfändung von · Währungen, Rheinische Gulden · Wiederkäufe, Bedingungen für · Wiederkaufsrechte · Grafen, Verkäufe der
- Textgrundlage
-
Regest
Becker, Riedesel 2, UB, S. 102, Nr. 392.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 578 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/578> (Stand: 06.05.2026)

