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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Eckhard von Buseck wird durch Graf Gottfried zu Ziegenhain Erbburgmann in Staufenberg
Regest-Nr. 1404
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Staufenberg, Nr. 351/5. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel beschädigt anhängend. - Regest
- Der Wäppner Eckhard von Buseck (Buscheckin) bekundet, dass er von Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain) zum Erbburgmann auf Schloss Staufenberg gewonnen wurde. Jährlich zu Martini erhält Eckhard 3 Mark Pfennige von den Bürgern in Staufenberg, die zuvor an den verstorbenen Volpracht Schaben entrichtet worden waren. Das Burglehen ist von den Grafen von Ziegenhain für 30 Mark Pfennige Staufenberger Währung jederzeit lösbar. Eckhard von Buseck oder seine Nachkommen sollten dann den Grafen von Ziegenhain ein gleichwertiges Gut auftragen und wiederum als Lehen empfangen. Siegler: der Aussteller. Nach Gotis geburte dryczenhundert in dem czwey und sechczigesten iare dez neysten sunabyndes nach sancte mertins tage.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erbburgmannen · Lehen, aktiv · Lehnswesen · Wäppner · Burgen · Burglehen · Burgmannen
- Textgrundlage
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1404 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1404> (Stand: 21.05.2026)


