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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Heinrich und Johann Leuthofer schwören den Grafen von Ziegenhain Urfehde
Regest-Nr. 1272
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Die Brüder Heinrich und Johann Leuthofer (Loithovir) bekunden, dass sie den Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Ciegenhain) und Nidda (Nidde), ihren Erben, ihrem Land und ihren Leuten in keiner Weise Schaden zufügen, weder mit Worten noch durch Taten. Im Falle eines Verstoßes sollen sie 60 Mark Rauschenberger (Ruschinberger) Währung an die Grafen entrichten. Als Bürgen sind eingesetzt: Hermann Wollnweber (Wolnwebir) der Ältere und Hermann Wollnweber der Jüngere, Heinrich Mertin und Johann Fleische. Siegler: für die Aussteller siegeln Bürgermeister und Schöffen der Stadt Rauschenberg. Gegebin uff den montag nach Invocavit Anno domini M CCCC XXII.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.
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Siegler
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Weitere Personen
Wollnweber, Hermann der Jüngere · Wollnweber, Hermann der Ältere · Mertin, Heinrich · Fleische, Johann
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Weitere Orte
Rauschenberg, Bürgermeister · Rauschenberg, Schöffen · Rauschenberg, Pfennig
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Sachbegriffe
Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Eide · Schwüre · Siegel, städtische
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1272 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1272> (Stand: 06.05.2026)


