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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1421 August 7

Schuldenrückzahlung der Grafen von Ziegenhain bei Johann von Urff

Regest-Nr. 1269

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, 1421.
Stückbeschreibung: Pergament; Schrift blaß.
Siegel: 2 Siegelreste anhängend.
Regest
Johann (Hans) von Urff bekundet mit seinem Sohn Frund, dass ihnen die Grafen Johann [II.] und Gottfried [IX.] von Ziegenhain (Cigenhain) und Nidda (Niedde) die von Johann von Urff geliehenen 900 Rheinische Gulden innerhalb des nächsten Monats wieder zurückzahlen werden. Da Johann von Urff für die gezahlte Summe das Schloss Neukirchen verpfändet worden war, fällt dieses mit der Zahlung der Grafen wieder an die Grafschaft Ziegenhain zurück. Siegler: die Aussteller. Datum anno domini m cccc xxi quinta feria proxima post die petri apostoli ad vinculam.
Nachweise

Aussteller

Urff, Johann von · Urff, Frund von

Empfänger

Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Ziegenhain, Grafen, Gottfried IX.

Siegler

Urff, Johann von · Urff, Frund von

Weitere Orte

Neukirchen, Burg

Sachbegriffe

Schuldbriefe · Schulden · Schulden, Rückzahlung von · Verpfändungen · Pfandschaften · Schuldverschreibungen · Burgen, Verpfändung von · Wiederkäufe, Bedingungen für · Wiederkaufsrechte · Burgen · Währungen, Rheinische Gulden

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1269 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1269> (Stand: 05.05.2026)