Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historisches Ortslexikon

Übersichtskarte Hessen
Messtischblatt
5022 Schwarzenborn
Moderne Karten
Kartenangebot der Landesvermessung
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
Historische Karten
Kurfürstentum Hessen 1840-1861 – 53. Schwarzenborn

Falkenhain

Wüstung · 406 m über NN
Gemarkung Neukirchen, Gemeinde Neukirchen, Schwalm-Eder-Kreis 
Siedlung | Statistik | Verfassung | Besitz | Kirche und Religion | Kultur | Wirtschaft | Nachweise | Zitierweise
Siedlung

Ortstyp:

Wüstung

Lagebezug:

4 km nordöstlich von Neukirchen.

Lage und Verkehrslage:

Wüste Dorfstelle an einem zum Steinatal abfallenden Hang am Waldrand zu lokalisieren. Mitte 19. Jahrhundert wurden die damals noch vorhandenen Reste der ehemaligen Kirche abgetragen; Flurname Falkenhain, Kirchenscheller.

Ersterwähnung:

1223

Letzterwähnung:

1467

Siedlungsentwicklung:

Noch 1467 bestehend (Grimm III, S. 337); danach wüst.

Historische Namensformen:

  • Falkinhagen (1223) (Kuchenbecker, Anal. Hass. IX, Nr. 2)
  • Falkenhain (1245)

Bezeichnung der Siedlung:

  • wustenunge (1569) (S 599)

Koordinaten:

Gauß-Krüger: 3526300, 5641100
UTM: 32 U 526215 5639283
WGS84: 50.904608° N, 9.372836° O OpenLayers

Statistik

Ortskennziffer:

63401705003

Einwohnerstatistik:

  • Noch 1467: bestehend (Grimm III, S. 337); danach wüst
  • 1569: wustenunge (S 599)
Verfassung

Altkreis:

Ziegenhain

Gericht:

  • Vgl. Herrschaft

Herrschaft:

1245 gibt Graf Gottfried von Ziegenhain Kloster Spieskappel die diesem von ihm widerrechtlich entzogene Vogtei zu Falkenhain zurück.

1365 versetzen die Grafen von Ziegenhain ihr Gericht Falkenhain zusammen mit dem halben Zehnten zu Seigertshausen.

1366 und später gehört Falkenhain zum Gericht Oberaula (ziegenhainischer Anteil).

1443 sind Dorf und Gericht Falkenhain an die Stadt Neukirchen versetzt.

Besitz

Grundherrschaft und Grundbesitzer:

  • 1223 berichtet Ritter Giso von Schrecksbach dem Abt von Fulda, dass sein Großvater, der Freie Ezilin, einst zu seinem Seelenheil Kloster Spieskappel einige Güter zu Wilsberg und Falkenhain geschenkt und den Zehnten dieser Güter in drei Teile geteilt habe, wovon er zwei für sich behalten und den dritten der Kapelle zu Hauptschwenda zugewiesen hatte. Da die zwei Teile des Zehnten vor langer Zeit Giso erblich zugefallen waren, lässt er sie Fulda auf mit dem Wunsch, sie Spieskappel zu schenken.
  • 1292 wird die als Seelgerät ausgewiesene Schenkung bestätigt.
  • 1334 werden die jährliche Fruchteinkünfte aus Falkenhain der Pietanz des Klosters Spieskappel zugewiesen.
  • 1360/67 erhält der Küchenmeister im Schloss zu Ziegenhain Einkünfte von 1 Hufe in Falkenhain; die Mühle zu Falkenhain (die spätere Happelsmühle?) zinst ebenso 11 Solidi Denare.
  • In der linken Hälfte des 15. Jahrhundert ist eine Mühle mit Zubehör unterhalb von Falkenhain an der Steina vom Kloster Spieskappel zunächst an Hans Menkeler, dann an den Hornberger Schultheißen Werner Rübe verpachtet.
  • 1431 hat die Mühle Kurt Knolle aus Seigertshausen in Pacht.

Zehntverhältnisse:

1223: vgl. Besitz

1291 erhält Spieskappel aus dem Besitz der Familie der Stiftsfrauen Rilind und Irmentrud den bis dahin an drei Ritter in Ziegenhain verpfändeten halben Zehnten zu Falkenhain.

Kirche und Religion

Ortskirchen:

  • Über die kirchliche Rechtsstellung nichts bekannt.
Wirtschaft

Mühlen:

Vgl. Besitz

Nachweise

Literatur:

Zitierweise
„Falkenhain, Schwalm-Eder-Kreis“, in: Historisches Ortslexikon <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/4571> (Stand: 14.3.2018)