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Regesten der Landgrafen von Hessen
(nach 1334 Juli)
Aufforderung an die Stadt Göttingen, Schutzgeld auszuzahlen
Regest-Nr. 918
- Überlieferung
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Ausfertigung: Schreiben, undatiert. Literatur: Hinweis: Urkundenbuch der Stadt Göttingen 1, Nr. 133, S. 116 Anm. 1. - Regest
- In einem undatierten Schreiben weist Landgraf Heinrich II. von Hessen den Rat der Stadt Göttingen an, die die Stadt aufgrund des Schutzvertrages von 1334 Juli 25 (oder des erneuerten Schutzvertrages von 1337 Oktober 28) fälligen 20 Mark an jährlichem Schutzgeld an die Göttinger Bürger Werner Pryne und Johann Rudewig auszuzahlen.
- Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Pryne, Werner · Rudewig, Johann, Bürger zu Göttingen
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Weitere Orte
Göttingen, Bürger · Göttingen, Stadt · Göttingen, Schutzherrschaft · Göttingen, Rat
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Sachbegriffe
Bürger · Städte · Schutzherrschaften · Schutzgelder · Räte, städtischer
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
OV nach UB Göttingen
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 918 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/918> (Stand: 08.05.2026)

