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Regesten der Landgrafen von Hessen
1426
Das Fuldaerland kommt an Hessen
Regest-Nr. 8910
- Überlieferung
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Drucke: Rothe, Düringische Chronik, S. 660. - Regest
- Das Fulderland kommt zunächst an den Bischof von Mainz und darnach an Ludwig I. von Hessen.
- Originaltext
- Wie Fuldirlant an den bischouf von Mentze quam.
Noch Cristus gebort 1426 jar quam Fulderlant an den bischouf von Mentze unde dornach an lantgraven Lodewigen von Hessin umbe vorteidynges willen. -
Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Regest
SH
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Stückangaben
Rothe, Düringische Chronik
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Original
Rothe, Düringische Chronik
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8910 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8910> (Stand: 11.05.2026)

