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Regesta of the Landgraves of Hesse
1426
Das Fuldaerland kommt an Hessen
Regest-Nr. 8910
- Tradition
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Prints: Rothe, Düringische Chronik, S. 660. - Regestum
- Das Fulderland kommt zunächst an den Bischof von Mainz und darnach an Ludwig I. von Hessen.
- Original Text
- Wie Fuldirlant an den bischouf von Mentze quam.
Noch Cristus gebort 1426 jar quam Fulderlant an den bischouf von Mentze unde dornach an lantgraven Lodewigen von Hessin umbe vorteidynges willen. -
Language of the Original Text
deutsch
- References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
- Text Basis
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Regestum
SH
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Document Particulars
Rothe, Düringische Chronik
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Original
Rothe, Düringische Chronik
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8910 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8910> (Stand: 12.05.2026)

