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Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 Mai 6

Heinrich III. bestätigt eine Verschreibung Philipps von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 8794

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, Best. B 1, Nr. 24.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Angehängtes Siegel fehlt.
Regesten: Wolf, Abteilung A 6 Staatsverträge, S. 7.
Regest
Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen seinem Rat und Amtmann 50 Gulden jährlich nach Wortlaut der inserierten Urkunde verschrieben hat: Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen verschreibt Hans v. Wallbrunn, Amtmann zu Auerbach, bei Verzicht auf das Amt jährlich fünfzig Gulden aus der Bede zu (Groß-)Gerau, die der dortige Schultheiß zahlen soll, und alle zwei Jahre einen Hengst oder ein Pferd. Falls er dazu erfordert wird, kann er auch den vier Hofgerichten des Pfalzgrafen beisitzen. 1465 Juni 3 (montag noch dem heilgen phingstage) Landgraf Heinrich III. erneuert diese Verschreibung.
Siegelankündigung des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

sonnabint nach dem sontage Cantate.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Empfänger

Wallbrunn, Hans [I.] von

Siegler

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen · Auerbach (Gem. Bensheim), Amtmänner · Groß-Gerau, Bede · Groß-Gerau, Schultheiße

Sachbegriffe

Katzenelnbogen, Grafen · Auerbach, Amtmänner · Groß-Gerau, Bede · Groß-Gerau, Schultheiße

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Repertorium StA Darmstadt (HADIS)

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8794 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8794> (Stand: 04.05.2026)