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Regesta of the Landgraves of Hesse
1480 Mai 6
Heinrich III. bestätigt eine Verschreibung Philipps von Katzenelnbogen
Regest-Nr. 8794
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, Best. B 1, Nr. 24. Document Description: Pergament. Seal: Angehängtes Siegel fehlt. Regesta: Wolf, Abteilung A 6 Staatsverträge, S. 7. - Regestum
- Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg bekundet, dass der verstorbene Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen seinem Rat und Amtmann 50 Gulden jährlich nach Wortlaut der inserierten Urkunde verschrieben hat: Graf Philipp der Ältere v. Katzenelnbogen verschreibt Hans v. Wallbrunn, Amtmann zu Auerbach, bei Verzicht auf das Amt jährlich fünfzig Gulden aus der Bede zu (Groß-)Gerau, die der dortige Schultheiß zahlen soll, und alle zwei Jahre einen Hengst oder ein Pferd. Falls er dazu erfordert wird, kann er auch den vier Hofgerichten des Pfalzgrafen beisitzen. 1465 Juni 3 (montag noch dem heilgen phingstage) Landgraf Heinrich III. erneuert diese Verschreibung.
Siegelankündigung des Ausstellers. -
Datum Wording
sonnabint nach dem sontage Cantate.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
Katzenelnbogen, Grafen · Auerbach (Gem. Bensheim), Amtmänner · Groß-Gerau, Bede · Groß-Gerau, Schultheiße
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Keywords
Katzenelnbogen, Grafen · Auerbach, Amtmänner · Groß-Gerau, Bede · Groß-Gerau, Schultheiße
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Repertorium StA Darmstadt (HADIS)
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8794 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8794> (Stand: 04.05.2026)

