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Regesten der Landgrafen von Hessen

1331 Juni 3

Aufnahme des Landgrafen als Rat und Heimlichen König Ludwigs des Bayern

Regest-Nr. 872

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 18, Bl. 12.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 18, S. 77.
Regest
König Ludwig (der Bayer) nimmt Landgraf Heinrich II. mit Land, Leuten und Gütern in seinen Schutz und beruft ihn zu seinem Rat und Heimlichen, dem er, wenn er ihm bei Hofe dient, 24 Pferde versorgen will.
Siegel des Ausstellers.
Datum Nürnberg 1331 an deme nehesten montage vor sant Bonifatius tage.
Nachweise

Weitere Personen

Ludwig der Bayer, Kaiser · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Nürnberg

Sachbegriffe

Könige · Reiche · Pferde · Reichsdienste · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 872 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/872> (Stand: 07.05.2026)