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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Dezember 8

Wilhelm III. erhält die Erlaubnis, in Butzbach einen Jahrmarkt abzuhalten

Regest-Nr. 8558

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, in A 3, Butzbach 1494 März 17.
Regesten: Battenberg, Eppsteiner Urkunden, Nr. 310.
Regest
König Maximilian erteilt dem Landgrafen Wilhelm [III.] das Recht, in Butzbach auf Samstag nach Cantate und jeweils die nächsten acht Tage danach einen Jahrmarkt abzuhalten.
Nachweise

Weitere Personen

Maximilian I., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Butzbach

Sachbegriffe

Jahrmärkte, Einrichten von · Könige · Rechte, Jahrmärkte abzuhalten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8558 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8558> (Stand: 08.05.2026)