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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Dezember 8
Wilhelm III. erhält die Erlaubnis, in Butzbach einen Jahrmarkt abzuhalten
Regest-Nr. 8558
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, in A 3, Butzbach 1494 März 17. Regesta: Battenberg, Eppsteiner Urkunden, Nr. 310. - Regestum
- König Maximilian erteilt dem Landgrafen Wilhelm [III.] das Recht, in Butzbach auf Samstag nach Cantate und jeweils die nächsten acht Tage danach einen Jahrmarkt abzuhalten.
- References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Jahrmärkte, Einrichten von · Könige · Rechte, Jahrmärkte abzuhalten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Regestensammlung Wolf
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8558 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8558> (Stand: 08.05.2026)

