Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1262 September 4-1263 September 3)

Urban IV. bestätigt die Erbauung des Karmeliterklosters in Kassel

Regest-Nr. 82

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Nebelthau, Congeries, S. 319.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 25 Nr. 71.
Literatur: Kuchenbecker, Analecta 4, S. 266; Schmincke, Beschreibung Cassel, S. 345 f. (zu 1262); [1292 Juni 30 Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 116] Nr. 318.
Regest
Papst Urban IV. bestätigt im zweiten Jahr seiner Regierung die durch Landgraf Heinrich vollzogene Stiftung und Erbauung des (Karmeliter-)Klosters, genannt zu den Brüdern, in Kassel.
Datum: Nebelthau, Congeries, S. 319 zum Jahr 1272; dieser Ansetzung widerspricht aber die Angabe des Papstnamens: Papst Urban IV. wurde 1261 September 4 geweiht und starb 1264 Oktober 2. Die Bestätigung durch den Papst, die weder bei Potthast, Regesta 2 noch bei Guiraud, Urban 4 zu finden ist, wird zeitlich der Gründung bald gefolgt sein.
Originaltext
1272. Henrich Landgraff zu Hessen stifftet und bauet das Closter zu Cassel, das man nennet zu den Brüdern; Pabst Urbanus, den man nennet den vierten, hat dieß Closter im zweyten Jahr nach seiner Krönung confirmiret.

Sprache des Originaltextes

deutsch

Nachweise

Weitere Personen

Urban IV., Papst · Hessen, Landgrafen, Heinrich I.

Weitere Orte

Kassel, Karmeliterkloster

Sachbegriffe

Päpste · Regierungen · Stiftungen · Klöster, Bau von · Klöster, Karmeliter · Karmeliter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Original

Hessische Congeries

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 82 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/82> (Stand: 05.05.2026)