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Regesten der Landgrafen von Hessen

1508 Dezember 29

Quittung des Wagenmeisters Hans Propp

Regest-Nr. 7301

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Eigenhändige Quittung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 18a/8 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit Unterschrift.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 265 Nr. 3619.
Regest
Hans Propp der Wagenmeister quittiert dem Kammerschreiber Konrad Scherer über 1 1/2 fl. 8 alb.
Fritags nach puerorum anno 9.
Muß nach Weihnachtsstil datiert werden, da 1509 der Unschuldigen-Knäblein-Tag auf einen Freitag fiel und damals bereits Adam von Usingen Kammerschreiber war, der Konrad Scherer Februar 1509 ablöste.
Nachweise

Weitere Personen

Propp, Hans · Scherer, Konrad · Usingen, Adam von

Sachbegriffe

Wagenmeister · Quittungen · Rentschreiber · Kammerschreiber

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7301 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7301> (Stand: 26.05.2026)