Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

(zu 1508 Juni 5)

Übermittlung landgräflicher Befehle

Regest-Nr. 7165

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Eigenhändige Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12a/4 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit Unterschrift. Wasserzeichen: ... mit Kreuz.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 201 Nr. 3484.
Regest
Wilhelm von Hessen teilt dem Kammerschreiber mit, daß er dem Landgrafen auftragsgemäß mitgeteilt habe, er (der Kammerschreiber) habe kein Geld mehr, worauf der Landgraf erwidert habe, er habe nicht befohlen, Burkhard von Kramm das Geld alle zu geben, er befehle vielmehr, Hermann Grauwechter das Zehrgeld für Hin- und Rückweg zu entrichten und dafür zu sorgen, daß dort oben die Angelegenheiten des Landgrafen besorgt werden.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Wilhelm der Jüngste von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Cramm, Burkhard von · Grauwächter, Hermann

Sachbegriffe

Kammerschreiber · Befehle, landgräfliche · Verwaltungen, landgräfliche · Finanzen, landgräfliche · Gelder · Zehrgelder · Reisen · Reisekosten · Gesandte · Gesandtschaften · Rechtsstreitigkeiten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7165 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7165> (Stand: 30.05.2026)