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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Mai 5

Wilhelm III. bestätigt das Lehen des Hans Windefels

Regest-Nr. 6631

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 191, Bl. 129.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 877 Nr. 2289.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß ihm Hans Windefels eine Lehnsurkunde seiner Eltern vorgelegt hat, worin Landgraf Ludwig [I.] diese mit etlichen Gütern zu Widdershausen (Widderoldeshusen) belehnt, und Hans nun gebeten hat, ihm dieses Lehen zu erneuern, was er mit dieser Urkunde tut. Es handelt sich bei diesen Gütern um Äcker, Wiesen und Gärten, die Hans Eltern von Heinrich Lenderich gekauft haben. Der Lehnsinhaber ist verpflichtet, einen Hundestall für die landgräflichen Hunde und die zugehörigen Hundeknechte zu unterhalten.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach Vocem jocunditatis a. etc. 94.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Windefeld, Hans [II.] · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Lenderich, Heinrich

Weitere Orte

Widdershausen

Sachbegriffe

Lehensurkunden · Eltern · Lehen, Bestätigen von · Güter · Güter, Besitzer, Abfolge von · Güter, Kauf von · Verkäufe · Lehen, Erneuern von · Äcker · Gärten · Wiesen · Hundeställe · Hunde, landgräfliche · Hundeknechte · Lehensverpflichtungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6631 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6631> (Stand: 09.05.2026)