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Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 Mai 5
Wilhelm III. bestätigt das Lehen des Hans Windefels
Regest-Nr. 6631
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 191, Bl. 129. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 877 Nr. 2289. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß ihm Hans Windefels eine Lehnsurkunde seiner Eltern vorgelegt hat, worin Landgraf Ludwig [I.] diese mit etlichen Gütern zu Widdershausen (Widderoldeshusen) belehnt, und Hans nun gebeten hat, ihm dieses Lehen zu erneuern, was er mit dieser Urkunde tut. Es handelt sich bei diesen Gütern um Äcker, Wiesen und Gärten, die Hans Eltern von Heinrich Lenderich gekauft haben. Der Lehnsinhaber ist verpflichtet, einen Hundestall für die landgräflichen Hunde und die zugehörigen Hundeknechte zu unterhalten.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach Vocem jocunditatis a. etc. 94. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Windefeld, Hans [II.] · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Lenderich, Heinrich
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehensurkunden · Eltern · Lehen, Bestätigen von · Güter · Güter, Besitzer, Abfolge von · Güter, Kauf von · Verkäufe · Lehen, Erneuern von · Äcker · Gärten · Wiesen · Hundeställe · Hunde, landgräfliche · Hundeknechte · Lehensverpflichtungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6631 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6631> (Stand: 09.05.2026)

