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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 Mai 5

Wilhelm III. bestätigt das Lehen des Hans Windefels

Regest-Nr. 6631

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 191, Bl. 129.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 877 Nr. 2289.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß ihm Hans Windefels eine Lehnsurkunde seiner Eltern vorgelegt hat, worin Landgraf Ludwig [I.] diese mit etlichen Gütern zu Widdershausen (Widderoldeshusen) belehnt, und Hans nun gebeten hat, ihm dieses Lehen zu erneuern, was er mit dieser Urkunde tut. Es handelt sich bei diesen Gütern um Äcker, Wiesen und Gärten, die Hans Eltern von Heinrich Lenderich gekauft haben. Der Lehnsinhaber ist verpflichtet, einen Hundestall für die landgräflichen Hunde und die zugehörigen Hundeknechte zu unterhalten.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach Vocem jocunditatis a. etc. 94.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Windefeld, Hans [II.] · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Lenderich, Heinrich

Other Places

Widdershausen

Keywords

Lehensurkunden · Eltern · Lehen, Bestätigen von · Güter · Güter, Besitzer, Abfolge von · Güter, Kauf von · Verkäufe · Lehen, Erneuern von · Äcker · Gärten · Wiesen · Hundeställe · Hunde, landgräfliche · Hundeknechte · Lehensverpflichtungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6631 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6631> (Stand: 09.05.2026)