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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 April 4

Treysa übernimmt eine Bürgschaft gegenüber Engelhard von Buchenau

Regest-Nr. 6626

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 186, Bl. 126v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 876 Nr. 2284.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß sich die Stadt Treysa auf sein Begehren gegenüber Engelhard von Buchenau für die Zahlung einer jährlich Mai 1 fälligen Gülte von 50 fl. verbürgt hat. Er verspricht, sie gegebenenfalls schadlos zu halten und siegelt.
Am fritage nach dem heiligen Oistertage a. d. 1494.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Buchenau, Engelhard [II.] von

Weitere Orte

Treysa

Sachbegriffe

Städte · Bürgschaften · Gülten, Kauf von · Zahltermine · Schadlosbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6626 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6626> (Stand: 30.05.2026)