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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Dezember 22

Johann von Hatzfeld erhält 3 Mark Burglehnsgeld

Regest-Nr. 5764

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/11 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem, bekröntem Dreililienschild (2:1).
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 341 Nr. 2729.
Regest
Ritter Johann von Hatzfeld quittiert dem Kammerschreiber Johann Fleck über den Empfang der ihm von Landgraf Wilhelm zu Martini fälligen 3 Mark Burglehnsgeld.
Siegel des Ausstellers.
Am mondage nach Thome apostoli a. etc. 94.
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Johann [V.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fleck, Johannes

Sachbegriffe

Zahltermine · Burglehnsgelder · Ritter · Kammerschreiber · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5764 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5764> (Stand: 25.05.2026)