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Regesten der Landgrafen von Hessen

1310 September 22

Papst gestattet dem Bischof von Münster Geld zu kontrahieren

Regest-Nr. 571

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Westfälisches Urkundenbuch 8, Nr. 564.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 193 Anm. zu Nr. 534.
Regest
Der Papst gestattet Ludwig [von Hessen], eine Summe bis zu 2500 Mark zu kontrahieren.
Nachweise

Weitere Personen

Münster, Bischöfe, Ludwig II. von Hessen

Weitere Orte

Münster, Bischöfe

Sachbegriffe

Päpste · Geld, Kontrahieren von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 571 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/571> (Stand: 08.05.2026)