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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 April 3

Ritter Wolff von Gudenberg erhält eine jährliche Gülte

Regest-Nr. 5379

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Eigenhändige Quittung.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 143 Nr. 2346.
Regest
Ritter Wolff von Gudenburg zu Itter quittiert Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren über den Empfang der ihm zum vergangenen Michaelstag fälligen ... fl.
Uff mitwochen in der karwochen 93.
Nachweise

Weitere Personen

Wolff von Gudenberg zu Itter · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Itter

Sachbegriffe

Ritter · Quittungen · Zahltermine · Gülten, jährliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5379 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5379> (Stand: 06.05.2026)