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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 November 26

Herr von Wittgenstein erhält sein Diener- und Manngeld

Regest-Nr. 4605

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Eigenhändige Anweisung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/8 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit Anrede (lieber herr Cammerschrieber) und Unterschrift (H v D hoff). Mit folgenden beiden rückseitigen Vermerken von anderen Händen: 121 lb. 3 ß 3 d entpfangen von dem rade zu Marpurg irer erbzinse halben uf sonntabint noch Kathrine. - Hern Ebirts zciddel sins mangelts halben.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 583/585 Nr. 2030.
Regest
Hans von Dörnberg, Hofmeister, teilt dem Kammerschreiber mit, daß er dem Herrn von Wittgenstein von den 150 fl. zu 24 alb. Diener- und Manngeld 118 fl. 7 alb. bezahlt hat, so daß ihm noch 52 fl. weniger 7 alb. zustehen, die er (der Kammerschreiber) dem Grafen bezahlen möge.
Am sonnabet nach Katherine virginis a. 91.
Nachweise

Weitere Personen

Dörnberg, Hans d.Ä. von · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Johann VI. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard

Sachbegriffe

Hofmeister · Kammerschreiber · Diener, Besoldung von · Manngelder · Währungsrelationen · Grafen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 2

Stückangaben

Demandt, schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4605 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4605> (Stand: 08.05.2026)