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Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 November 26
Herr von Wittgenstein erhält sein Diener- und Manngeld
Regest-Nr. 4605
- Tradition
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Engrossment: Eigenhändige Anweisung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/8 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit Anrede (lieber herr Cammerschrieber) und Unterschrift (H v D hoff). Mit folgenden beiden rückseitigen Vermerken von anderen Händen: 121 lb. 3 ß 3 d entpfangen von dem rade zu Marpurg irer erbzinse halben uf sonntabint noch Kathrine. - Hern Ebirts zciddel sins mangelts halben. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 583/585 Nr. 2030. - Regestum
- Hans von Dörnberg, Hofmeister, teilt dem Kammerschreiber mit, daß er dem Herrn von Wittgenstein von den 150 fl. zu 24 alb. Diener- und Manngeld 118 fl. 7 alb. bezahlt hat, so daß ihm noch 52 fl. weniger 7 alb. zustehen, die er (der Kammerschreiber) dem Grafen bezahlen möge.
Am sonnabet nach Katherine virginis a. 91. - References
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Other Persons
Dörnberg, Hans d.Ä. von · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Johann VI. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard
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Keywords
Hofmeister · Kammerschreiber · Diener, Besoldung von · Manngelder · Währungsrelationen · Grafen
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Schriftgut 2
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Document Particulars
Demandt, schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4605 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4605> (Stand: 08.05.2026)

