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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 April 6
Gottfrie von Wenings soll einem landgräflichen Diener freie Unterkunft gewähren
Regest-Nr. 4510
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit aufgedrücktem Siegel. Moderbeschädigt. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 535/537 Nr. 1935. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt seinem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings, dem landgräflichen Diener ... auf seiner Hin- und Rückfahrt (Futter und) Kost zu geben.
Uff mitwuchin nach dem heiligen Ostertage a. etc. 91. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Befehle, landgräfliche · Diener, landgräfliche · Kellner · Unterkünfte, freie · Verpflegung · Futter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4510 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4510> (Stand: 03.06.2026)

