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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 April 6

Gottfrie von Wenings soll einem landgräflichen Diener freie Unterkunft gewähren

Regest-Nr. 4510

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 36/5b (Provenienz: Butzbach, Kellner). Mit aufgedrücktem Siegel. Moderbeschädigt.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 535/537 Nr. 1935.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] d. J. befiehlt seinem Butzbacher Kellner Gottfried von Wenings, dem landgräflichen Diener ... auf seiner Hin- und Rückfahrt (Futter und) Kost zu geben.
Uff mitwuchin nach dem heiligen Ostertage a. etc. 91.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wenings, Gottfried von

Weitere Orte

Butzbach, Kellner

Sachbegriffe

Befehle, landgräfliche · Diener, landgräfliche · Kellner · Unterkünfte, freie · Verpflegung · Futter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4510 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4510> (Stand: 03.06.2026)