Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1482-1485)

Zehrungskosten des Philipp von Hundelshausen und des Reinhard von Boyneburg

Regest-Nr. 4047

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Zettel: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/5 Nr. 3 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber).
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 319 Nr. 1523.
Regest
Notiz des Hofmeisters Hans von Dörnberg über die von ihm verauslagten Zehrungskosten der beiden Hofmeister Philipp (von HundeIshausen) und Reinhard (von Boyneburg) zu Fritzlar.
Die Zuordnung zur Rechnung des Kasseler Kammerschreibers ergibt sich aus der Hand des Schreibers des Rückvermerkes und aus der Zugehörigkeit der beiden Hofmeister nach Niederhessen.
Die Datierung ergibt sich daraus, daß Reinhard von Boyneburg 1482 erstmals als Hofmeister Landgraf Wilhelms I. vorkommt und Philipp von Gundelshausen 1485 als Hofmeister der Landgräfinwitwe Mechthild in Spangenberg genannt wird.
Nachweise

Weitere Personen

Dörnberg, Hans d.Ä. von · Hundelshausen, Philipp [I.] von · Boyneburg, Reinhard d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Ludwigs II., geb. Gräfin von Württemberg

Weitere Orte

Fritzlar · Kassel, Kammerschreiber · Niederhessen · Spangenberg

Sachbegriffe

Hofmeister · Zehrkosten · Kosten, Ersatz von · Rechnungen · Kammerschreiber · Hofhaltungen, weibliche · Witwen

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 2

Stückangaben

Demandt, schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4047 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4047> (Stand: 21.05.2026)