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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1482-1485)
Zehrungskosten des Philipp von Hundelshausen und des Reinhard von Boyneburg
Regest-Nr. 4047
- Überlieferung
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Ausfertigung: Zettel: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/5 Nr. 3 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 319 Nr. 1523. - Regest
- Notiz des Hofmeisters Hans von Dörnberg über die von ihm verauslagten Zehrungskosten der beiden Hofmeister Philipp (von HundeIshausen) und Reinhard (von Boyneburg) zu Fritzlar.
Die Zuordnung zur Rechnung des Kasseler Kammerschreibers ergibt sich aus der Hand des Schreibers des Rückvermerkes und aus der Zugehörigkeit der beiden Hofmeister nach Niederhessen.
Die Datierung ergibt sich daraus, daß Reinhard von Boyneburg 1482 erstmals als Hofmeister Landgraf Wilhelms I. vorkommt und Philipp von Gundelshausen 1485 als Hofmeister der Landgräfinwitwe Mechthild in Spangenberg genannt wird. - Nachweise
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Weitere Personen
Dörnberg, Hans d.Ä. von · Hundelshausen, Philipp [I.] von · Boyneburg, Reinhard d.Ä. von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Ludwigs II., geb. Gräfin von Württemberg
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Weitere Orte
Fritzlar · Kassel, Kammerschreiber · Niederhessen · Spangenberg
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Sachbegriffe
Hofmeister · Zehrkosten · Kosten, Ersatz von · Rechnungen · Kammerschreiber · Hofhaltungen, weibliche · Witwen
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 2
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Stückangaben
Demandt, schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4047 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4047> (Stand: 21.05.2026)

