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Regesten der Landgrafen von Hessen
1413 Mai 9
Einigung zwischen landgräflichen Dörfern
Regest-Nr. 3182
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 578, Bl. 159. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 333 Nr. 952. - Regest
- Fragmentarische Urkunde, in der Landgraf Hermann [II.] seine Zustimmung zu einem gerichtlichen Untersuchungsgang gibt, auf den sich die Parteien (landgräfliche Dörfer) geeinigt haben, wobei es um (Wild?)garne geht.
Siegel mehrerer (unser iglicher) Aussteller.
D. feria quinta proxima ante dominicam, qua cantatur Invocavit 1413.
Der Anfang fehlt, da die Blätter des Kopiars vor Bl. 159 verloren sind. - Nachweise
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Urkunden · Untersuchungen, gerichtliche · Dörfer · Wildgarne
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3182 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3182> (Stand: 14.05.2026)

