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Regesten der Landgrafen von Hessen

1417 Juli 1

Kurt von Wehrda erhält ein Lehen in Wehrda

Regest-Nr. 2729

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 134, Bl. 38.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 223 Nr. 560.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] hat Kurt von Wehrda gen. Nodung ein Viertel eines Zehnten zu Wehrda und ein Gut zu zwei Pferden zu Gleimen (Glimen) als Mannlehen verliehen.
A. d. 1417 in vigilia visitacionis beate Marie virginis
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Nodung von Wehrda, Konrad [I.]

Weitere Orte

Wehrda, Zehnten · Gleimen

Sachbegriffe

Beinamen · Zehnter · Güter · Pferde · Flächenmaße · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2729 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2729> (Stand: 03.06.2026)