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Regesten der Landgrafen von Hessen
1453 April 29
Annahme eines neuen Büchsenmachers zu Kassel
Regest-Nr. 2283
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 24, Bl. 20v-21v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 149, Nr. 250. - Regest
- Georg von Ulm, Büchsenmeister, wird von Landgraf Ludwig [I.] zum Büchsenmeister und Knecht angenommen und soll zu Kassel wohnen. Der Landgraf setzt seine Besoldung fest und Georg schwört ihm Urfehde.
Es siegelt Ritter Johann Meisenbug, Marschall zu Hessen. -
Wortlaut der Datierung
Uff den sontagk Cantate a.etc. 53.
- Nachweise
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Weitere Personen
Ulm, Georg von, Büchsenmacher · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Meisenbug, Johann [I.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Handwerk · Urfehden · Büchsenmeister · Knechte, Aufnahme als · Residenzpflicht · Besoldungen · Handwerker, Löhne
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2283 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2283> (Stand: 04.05.2026)

