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Regesten der Landgrafen von Hessen

1453 April 29

Annahme eines neuen Büchsenmachers zu Kassel

Regest-Nr. 2283

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 24, Bl. 20v-21v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 149, Nr. 250.
Regest
Georg von Ulm, Büchsenmeister, wird von Landgraf Ludwig [I.] zum Büchsenmeister und Knecht angenommen und soll zu Kassel wohnen. Der Landgraf setzt seine Besoldung fest und Georg schwört ihm Urfehde.
Es siegelt Ritter Johann Meisenbug, Marschall zu Hessen.

Wortlaut der Datierung

Uff den sontagk Cantate a.etc. 53.

Nachweise

Weitere Personen

Ulm, Georg von, Büchsenmacher · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Meisenbug, Johann [I.]

Weitere Orte

Kassel

Sachbegriffe

Handwerk · Urfehden · Büchsenmeister · Knechte, Aufnahme als · Residenzpflicht · Besoldungen · Handwerker, Löhne

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2283 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2283> (Stand: 04.05.2026)